Seit Juli 2007 gelten für die Kennzeichnung und Registrierung von Schafen und Ziegen neue Regeln. Die EU hat sie in der Verordnung (EG) Nr. 21/2004 festgelegt. Sinn dieser Verordnung ist die Rückverfolgbarkeit der Herkunft bis zum Geburtsbetrieb. Für eine Tierseuchenbekämpfung ist dieses eine Grundvoraussetzung. Diese Regeln gelten sowohl für gewerbliche Schafhalter, als auch für Hobbyhalter, unabhängig von der Bestandsgröße. Also ab einem Schaf oder einer Ziege.

Die Registrierung von Schaf- und Ziegenhaltern.

Grundlage für die Kennzeichnung und Registrierung von Schafen und Ziegen ist die Erfassung der Tierhalter. Das geschieht in NRW mit einer Meldung aus unserer Formularsammlung bei der Tierseuchenkasse, die dann auch eine Registriernummer für den Betrieb zuteilt.


Der zweite Schritt ist die Anforderung der Ohrmarken beim Landeskontrollverband. Auch hierfür liegt in der Formularsammlung ein Vordruck bereit, der auch für Nachbestellungen verwendet werden kann.

Welche Ohrmarken sollen eingesetzt werden?

Grundsätzlich müssen alle Schafe und Ziegen vor dem Verlassen des Bestandes, jedoch spätestens 9 Monate nach der Geburt gekennzeichnet werden. Zur Zeit ( 2008 ) sind für Schlachtlämmer, die in Deutschland bleiben und vor dem 12. Monat geschlachtet werden, noch die weißen Ohrmarken mit der Betriebskennzeichnung gestattet. Die neue Regel schreibt aber für die Zukunft eine individuelle Einzeltierkennzeichnung vor. Sie macht nicht nur mehr Arbeit, sondern hat auch große Vorteile. Bei dieser Methode kann man anhand der Nummer das Tier eindeutig erkennen. Die Ohrmarken werden paarweise abgegeben, sodass ein Schaf in beiden Ohren eine Marke mit gleicher Nummer hat. Bei Verlust einer Marke muss die Andere auch entfernt werden und beide Ohren mit einem neuen Nummernpaar versehen werden. Diese Änderung muss dann im Bestandsregister (Formularsammlung „Anlage „C„) vermerkt werden.


weiße Ohrmarke für eine Betriebskennzeichnung

DE = Deutschland

ME = Kfz- Kennzeichen = Kreis-Mettmann

0320674 = Die letzten Ziffern der Betriebsnummer

gelbes Ohrmarkenpaar für eine Einzeltierkennzeichnung
DE = Deutschland

01 = Tierart = Schaf und Ziege

05 = Bundesland

8 Stellen für die Einzeltierkennzeichnung

Der Länderschlüssel

Österreich = AT = 040

Belgien = BE = 056

Dänemark = DK = 208

Finnland = FI = 246

Frankreich = FR = 250

Deutschland = DE = 276

Griechenland = EL = 300

Irland = IE = 372

Italien = IT = 380

Luxemburg = LU = 442

Niederlande = NL = 528

Portugal = PT = 620

Spanien = ES = 724

Schweden = SE = 752

Vereinigtes Königreich = UK = 826

Die Bundesländer

01 = Schleswig-Holstein

02 =Hamburg

03 = Niedersachsen

04 = Bremen

05 = Nordrhein-Westfalen

06 = Hessen

07 = Rheinland-Pfalz

08 = Baden-Württemberg

09 = Bayern

10 = Saarland

11 = Berlin

12 = Brandenburg

13 = Mecklenburg- Vorpommern

14 = Sachsen

15 = Sachsen-Anhalt

16 = Thüringen

Horst Weischet

Link zum Landeskontrollverband zur Online Bestellung von Ohrmarken

LKV Nordrhein-Westfalen e.V.: Tierkennzeichnung (lkv-nrw.de)